Die Pfarrgemeinde Medernach in alten Zeiten

 

Entstehung der Pfarrei Medernach

 

Schon in den allerersten Jahrhunderten der christlichen Zeitrechnung, unter der Herrschaft der Römer, wurde unsere von Galliern bewohnte Luxemburger Heimat wenigstens sporadisch mit dem Christentum bekanntgemacht.

 

In dem nahegelegenen Trier entfalteten sehr frühzeitig römische Glaubensboten eine stille, aber rege Missionstätigkeit. Mit ihnen wetteiferten als Laienapostel in der Ausbreitung der neuen Lehre namentlich frühbekehrte Soldaten und Kaufleute, die auf dem ausgedehnten Netz der römischen Heerstraßen sämtliche Teile unsers Landes durchwanderten.

 

Ein solcher 'Römerweg' oder 'Kiem' führte von Trier, Wasserbillig, Altrier, Heffingen, Medernach, Ingeldorf, über das Goldknäppchen, Hoscheid, Hosingen, Marnach, Hüpperdingen, Weiswampach und Huldingen in das Lütticher Gebiet. Vom Goldknäppchen zweigte ein anderer über Burscheid nach Neufchâteau und von Reuland bei Heffingen ein dritter über Angelsberg nach Arlon ab.

 

Außer einer Römerschanze gab es in dem wald- und wasserreichen Medernach eine stattliche römische Villa. Auf Grund von einem 1842 an Ort und Stelle aufgefundenen römischen Mosaikboden wird deren Alter in die Zeit von 200 bis 250 nach Chr. verlegt.

 

Nicht sehr viel später, im Jahre 286, wütete in Trier eine ungemein blutige Christenverfolgung. Die gewaltige Menge ihrer Martyrer im Heer und in der Zivilbevölkerung spricht zunächst für eine bereits große Blüte des Christentums in der Stadt selber; sie läßt aber auch den Schluß zu, daß es sich ebenfalls draußen auf dem flachen Lande einer nicht geringen Zahl von Anhängern und Kultstätten erfreute.

 

Kaum hatte Kaiser Konstantin 313 das Freiheitsedikt von Mailand erlassen, so machte die Kirche allenthalben im Römerreiche rasche und glänzende Fortschritte. Bald wurden die Kaiser christlich und das Christentum Staatsreligion. Trier war Kaiserresidenz geworden, und seine Bischöfe standen in Gunst und Ehren am Hof der Herrscher.

 

Von der Hauptstadt aus strahlte das Licht des Evangeliums nun ungehemmt immer weiter und tiefer in das Dunkel der Wälder und Herzen der Provinzberwohner. Nicht allein aus den Häusern und Hütten der gallischen Volksschichten schwand der heidnische Aberglaben mehr und mehr; sie mußte zweifellos schon vor dem Ablauf des 4. Jahrhunderts in mancher stolzen römischen Villa dem Christentum weichen. Es konnte nicht ausbleiben, daß bereits damals ganze Dörfer hierlands sich der Religion des Kreuzes zuwandten.

 

Es trat jedoch ein furchtbarer Rückschlag ein. Wie von einem geheimnisvollen Instinkt angetrieben, eröffneten die wilden Volksstämme Germaniens auf der Suche nach neuen Wohnsitzen die sogenannte Völkerwanderung, allerdings ohne zu ahnen, daß sie auf diese Weise ihrer eigenen Massenbekehrung in den christlichen Ländern entgegenwallten.

 

Auch unser Land blieb nicht von ihnen verschont. Vor dem Jahre 400 überfluteten, verheerten und unterjochten es mit Waffengewalt noch die niederrheinischen Franken. Danach, um 450, durchzogen es die Hunnen unter ihrem König Attila, überall mordend, sengend und brennend, überall nach ihrem Durchmarsch den Greuel der Verwüstung hinterlassend.

 

Wahrscheinlich in jenen Schreckenszeiten ist der römische Edelsitz zu Medernach in Schutt und Asche gesunken.

 

Von der Urkraft der germanischen Völker brach 476 das altersmorsche Weströmische Reich zusammen. Auf seinen Trümmern entstand diesseits der Alpen das große Reich der Franken.

 

Als sich 496 ihr König Klodwig I (481-511), ein Enkel des Königs Merowech, in Reims taufen ließ, folgten Adel und Volk seinem Beispiel. Dank dem Einfluß der Bischöfe bei den weltlichen Machthabern wurden jetzt auch die kirchlichen Verhältnisse besser geordnet. Besonders die Großgrundbesitzer - bei uns war es der Landesfürst - beeilten sich, mit fast verschwenderischer Freigebigkeit die Gründung von Klöstern zu fördern, Dorf- und Pfarrkirchen zu erbauen und mit Einkünften auszustatten.

 

Medernach, oder doch zumindest ein erheblicher Teil davon, erscheint in der fränkischen Periode als Besitz der 650 gestifteten Benediktinerabtei Stavelot bei Lüttich. Ihr hatte wohl einer der merovingischen Könige oder königlichen Hausmeier von seinen Domanialgütern die alte, am Kiem nach Lüttich (!) gelegene Römersiedlung zum Geschenk gemacht.

 

Da die Klöster durchweg beflissen waren, auch ihren auswärtigen Untertanen die Erfüllung ihrer religiösen Pflichten zu erleichtern, liegt die Annahme nicht sehr fern, Stavelot habe in Medernach - wo schon bis dahin ein Bethaus gewesen sein mag - für die Errichtung einer Kapelle und die Anstellung eines Geistlichen Sorge getragen.

 

Immerhin ist es beachtenswert, daß gerade auf dem benediktinischen Grundbesitz, auf dem Ruinenfeld der römischen Villa und vielleicht gar an der verödeten Stätte ihres einstigen Götterheiligtums, sich seit urdenklichen Zeiten das Medernacher Gotteshaus erhebt.

 

Mit unbedingter Sicherheit läßt sich freilich nicht einmal mehr das Jahrhundert, geschweige denn das genaue Datum bestimmen, wo die Pfarrei geschaffen wurde.

 

Vermutlich besaß das 9-10 km entfernte Diekirch - sein bloßer Name schon ist sehr bezeichnend - als bedeutendster Mittelpunkt mit städtischem Gepräge die älteste Pfarrkirche der weiten Umgegend, die Mutterkirche. In ihr mußten die rings verspreiteten Dörfer und Weiler, auch Medernach, alsdann anfänglich dem Gottesdienst beiwohnen.

 

Das blieb selbst noch geraume Zeit hindurch inbetreff der Hauptfeste Pflicht, als sich in der Folge Land- oder Tochterkirchen mit eigenem Priester in den Dörfern des Umkreises vorfanden.

 

Erst im 8. Jahrhundert wuchs rasch die Zahl der selbständigen Landpfarreien. War schon seit den Tagen des hl. Willibrord (U 739) und seiner jungen Echternacher Abtei das einheimische Pfarrwesen ziemlich ausgebildet, so tat Karl der Große einen Schritt weiter : er erhob 779 den bisher an die Pfarrkirchen zu entrichtenden Zehnten zum Staatsgesetz. Ferner wurde 818 auf 819 jedem Pfarrer durch staatliche Verordnung ein Wittunshof : Haus, Garten, Zehent und Oblationen zugesichert und das alles für steuerfrei erklärt.

 

Zieht man nun neben der Zugehörigkeit Medernachs zur Abtei Stavelot auch diese günstigen allgemeinen Zeitumstände in Betracht, so darf man wohl die Behauptung wagen, die Pfarrei als solche reihe, wie soviele andere hierzulande, ins 8. Jahrhundert zurück.

 

Die sozusagen in einen Gabelungswinkel zweier römischen Kieme (Heffingen-Ingeldorf und Heffingen-Angelsberg) eingeklemmte Ortschaft gerade auch wegen dieser besonderen Lage zur Pfarrei zu machen, entsprach durchaus den fränkischen Gepflogenheiten. Sie ließe sich übrigens dadurch vollkommen in die Reihe ihrer sehr alten Nachbarpfarreien einfügen.

 

Diese waren vormals :

Eppeldorf mit den Filialen Ermsdorf und Folkendingen

Befort ohne Annexe mit Kapelle

Waldbillig mit den Filialen Christnach und Haller

Heffingen mit Reuland

Nommern mit Fels, Ernzen, Meysemburg, Weidert, Glabach, Schrondweiler und Eichelborn

Cruchten an der Alzette,

dazu die dem Trierer Domscholastikat unterstehende Freikapelle (capella libera) Stegen.

 

Irgendeinen Maßstab für die frühmittelalterliche (Pfarr)-Bevölkerung Medernachs könnte allenfalls die Tatsache liefern, daß Stavelot es im Jahre 1033 gegen eine andere, über 30 Mansen (Vogteien) zählende Ortschaft abgab.

 

Das geschah durch einen Güteraustausch, der gelegentlich einer politischen Zusammenkunft Ende Mai bis Anfang Juni 1033 zu Deville an der Maas stattfand und dort vom Kaiser Konrad II. im Beisein des Frankenkönigs Heinrich I. genehmigt wurde.

 

Damals trat nämlich Abt Nanther von St. Martin zu Metz das für sein Kloster zu weit entlegene und darum fast nichts einbringende, mehr als 30 Mansen umfassende Waldorf (Walendorp im heutigen Kreis Sinzig unterhalb Remagen am Rhein) dem Abte Poppo von Stavelot ab. Seinerseits überließ dieser dafür der Metzer Abtei das Staveloter Gut Medernach (Medrenai, Madrenai) im Bidgau (Bitburg!).

 

Bei einem zweiten Tausch, bald nach dem 25. Januar 1048, gab Nanther Medernach seinem Freunde Poppo, Abt von St. Maximin bei Trier, und die Abtei St. Martin erhielt als Gegenwert dafür St. Maximins Besitztum Lucy (Lucey) im heutigen departement Meurthe et Moselle.

 

Hätte - was indessen kaum der Fall sein wird - Stavelot bis dahin die Pfarrgründung zu Medernach versäumt gehabt, so erfolgte sie ohne Zweifel jetzt, etwa unter Mitwirkung der daselbst sehr begüterten Herrschaft Moestroff, durch die Bemühungen St. Maximins - das von nun an bis 1795 eine der Hauptgrundherrschaften des Dorfes bleiben sollte.

 

Urkundlich finden wir Medernach zum erstenmal als Pfarrei erwähnt in einem Abkommen vom 19. Juni 1276, das Ritter Theodorich von Kerpen, Herr von Moestroff, und seine Gemahlin Margareta, die Tochter und Erbin des verewigten Ritters Johan von Moestroff, mit der Priorin Yolanda von den Nonnen des 1232 gestifteten adeligen Dominikanerinnenklosters Mariental trafen.

 

Zwischen den beiden Vertragsparteien war nämlich ein Rechtsstreit wegen gewisser Einkünfte aus der Ortschaft Medernach entstanden. Um ihn zu beendigen und für alle Zukunft Zwistigkeiten vorzubeugen, vereinbarten sie nunmehr schriftlich ihren entsprechenden Anteil 'am Zehnten (decima) und Grundrecht (terragium) von dem ganzen innerhalb der Pfarrei Medernach (intra parochiam de Meydernach) gelegenen salischen Gelände', also an dem sogenannten Sehlzehnten wie auch an dem Preis des etwaigen Verkaufs salischer Grundstücke an Dritte.

 

Der Pfarrbezirk Medernach

 

Bekanntlich unterschied das Mittelalter bis zur Französischen Revolution eine Einteilung des Landes

a) in Herrschaften

b) in Gemeinden

c) in Pfarreien.

 

Jede dieser 3 Gebietsarten hatte ihre eigenen, von denen der beiden anderen unabhängigen Grenzlinien. So griff denn sehr häufig ein und dieselbe Pfarrei nicht bloß auf den Bezirk mehrerer fremden Gemeinden über, sondern umschloß auch, sogar in der gleichen Ortschaft, nicht selten ein buntes Gemisch von Untertanen mehrerer Herrschaften.

 

Die Pfarrei Medernach - im Erzbistum Trier - bildeten :

 

1. das Dorf Medernach selbst. Jahrhundertelang zählte es meisthin 3-4 freie Vogteien der Abtei St. Maximin, im unteren Dorfe links vom Bach gelegen. Die etwa 20 übrigen Vogteien von Leibeigenen waren Eigentum der Herrschaft Moestroff, bis diese bei einer Teilung 1507 nur mehr die obere Dorfhälfte, von der Vogtei Bolligs (heute *1937* Haus Konnen) einschließlich angefangen, für sich behielt, während die 10 Stockhäuser unterhalb des 'Lannkreuzes' rechts vom Dorfbach den Herren von Palant zufielen. Fortan gab es also Maximiner, Moestroffer und Palanter.

 

2. der Hof Leidenbach bei Fels (Herrschaft Moestroff, nur zeitweilig im 16. Jahrhundert Herrschaft Befort. Gemeinde Fels)

 

3. Die 1-2 Höfe von Savelborn (Herrschaft Fels. Gemeinde Medernach)

 

4. Der Hof Pletschette (Herrschaft und Gemeinde Befort)

 

5. Der Scherfenhof bei Fels (Herrschaft und Gemeinde Heffingen).

 

An dieser uralten Zusammensetzung wurde erst nach dem Konkordat von 1801 gerüttelt. Im Einvernehmen mit der geistlichen Obrigkeit suchte Napoleon die zahlreichen großen Mängel in der bisherigen Gruppierung der Pfarreien und Filialen zu beseitigen. Er wollte eine Neugestaltung, die sich enger an die jeweiligen Ortsbedürfnisse anlehnen würde.

 

Ein Schreiben Lacostes, des Präfekten unseres 'Wälderdepartements', vom 23. Nivose X (13. Januar 1802) zog vorerst Erkundigungen ein über die augenblicklichen Pfarrverhältnisse. Die Antwort von Medernach lautete : 'Die Seelenzahl beläuft sich auf 600. Die Kirche ist in gutem Zustande'

 

Daraufhin verlangte die Regierung Vorschläge für etwaige Abänderungen der früheren kirchlichen Pfarrordnung. Für die Sukkursale Medernach beanspruchte Bürgermeister Konrad Klein noch immer Savelborn und bemerkte : 'Es wäre ratsam, ihr die nahe bei unserer Gemeinde, wenngleich außerhalb unsers Kantons liegenden Gehöfte anzuschließen, da sie sehr weit von anderen Ortschaften entfernt sind. So denn Hof Pletschette, und gemäß ausdrücklichen Wunsch des Pächters den Hof Leidenbach'. Ferner war er der Ansicht, die Annexe Ermsdorf von Eppeldorf abzutrennen und gemeinsam mit dem 3800m entfernten Stegen zu Medernach zu schlagen.

 

Bei der Kunde von diesen Bestrebungen Kleins, gerieten die Stegener in hellen Aufruhr. Am 2. September 1802 wandten sie sich mit einem Gesuch an Lacoste um Beibehaltung ihrer Pfarrei.

 

Angesichts des heraufbeschworenen Wiederstandes hatte Klein schon bald auf die Angliederung von Stegen verzichtet und gab sich am Ende zufrieden mit der Bildung des Kirchspiels Medernach, Savelborn, Hof Pletschette, Ermsdorf und Hof Leidenbach im Jahre 1805.

 

Es mehrten sich jedoch nach dem Gesetz von 1805 von allen seiten eingelaufenen Einsprüche. Sie wurden noch immer mit Wohlwollen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Auf einer neuen, am 28. Dezember 1807 vom Präfekten und Bischof unterzeichneten Liste der Pfarreien begreift Medernach bloß noch : Medernach, Savelborn, Pletschette und Ermsdorf. Der Pächter von Leidenbach hatte inzwischen den Anschluß seines Hofes an das näher gelegene Fels nachgesucht und erreicht. seitdem umfaßte die Pfarrei Fels : Fels, die Felsermühle, Ernzen, Weiderterhof, Scherfenhof, St. Elsbeths Klause, Leidenbach und die Follmühle (la Foulerie).

 

Ein amtlichen Schriftstück vom 23. März 1808 gibt die Seelenzahl der Pfarrei Medernach an, wie folgt : Medernach (mit Dohlenberg, Knäppchen und Rinkenberg) 566, Savelborn 27, Pletschette 5 und Ermsdorf 180, Total 778. Sie betrug 829 am 19. August 1817.

 

Als am 9. Dezember 1818 unter der holländischen Regierung zur leichteren Vermeidung von Grenzstreitigkeiten, die einzelnen Pfarreien unseres Landes noch ausführlicher umrissen wurden, hieß es : 'Medernach mit Savelborn, Ermsdorf, Furtgeshof (Viertgen, ehemals Herrschaft und Gemeinde Befort), Oligsmühle (an der Ernz), Pletschette, Rinkenberg, Schwanterhof, Watschette und Windhof (ehedem mit einer Windmühle).

 

Gegenwärtig (*1937*) wäre als Ergänzung hinzuzufügen : 'Hâlsbrecht (2 Feuerstätten), Fûsheck (1), Reinershof (2), Webershof (2), Viertgen (1), Gillenshof (1, früher 2), Kohn (2), Neuenshof (1), Theinshof (1, früher Windhof), Schwanterhof (2), Follmühle (1, seit etlichen Jahren durch stille Abmachung einverleibt, weil auf dem Medernacher Banne gelegen), Villa Devas (2, früher Oligsmühle mit Kalk und Tuffsteinbrennerei, jetzt Tuffziegelei und Forellenzüchterei), Schleif- oder Sägemühle und Elektrizitätswerk Lehnerts (1), die 1921 von Herrn Arbeddirektor J.P. Arend-Fixmer gegenüber erbaute Villa "Les Etangs" (1), das Haus Alff (1), die Ginsdorfermühle, heute Schreinerei Feller (1) und das Haus Michels "auf dem Weißenweg" (1)'.

 

Die Volkszählung vom 31. Dezember 1936 ergab für die Pfarrei Medernach 1060 Seelen : Hauptort Medernach 772, Savelborn 21, Pletschette 7 und Ermsdorf 260.

 

Die ehemalige frühmittelalterliche Pfarrkirche von Medernach

 

Unfraglich kommt einer der beiden Abteien Stavelot und St. Maximin an der Entstehung der ersten Pfarrkirche von Medernach ein besonderes Verdienst zu.

 

Hatte Stavelot ursprünglich die ganze Ortschaft zum Geschenk erhalten oder bloß einen Teil davon ? Im ersteren Falle muß später eine Abspaltung von seinem Besitz stattgefunden haben; denn um die Jahrtausendwende erscheint auch der weltliche Herr von Moestroff als Herr eines sehr beträchtlichen Teiles von Medernach.

 

Tatsache ist, daß bis 1795 die dortigen Liegenschaften der Abtei St. Maximin immer als Freigüter, die des Moestroffers dagegen als 'Schafftgüter' gegolten haben.

 

Tatsache ist ferner, daß der Pfarrer von Medernach allzeit ein Drittel des großen oder Hofzehnten, der Herr von Moestroff aber zwei Drittel davon bezog. Die 1507 erfolgte Zweiteilung der Herrschaft Moestroff brachte natürlich auch eine Zweiteilung ihres üblichen Zehntanteils mit sich. Forthin verblieb also nur mehr ein Drittel dem eigentlichen Herrn von Moestroff, während das zweite den Herren von Palant bzw deren Erben gehörte.

 

Das war von ausschlaggebender Wichtigkeit für die Feststellung der Verpflichtungen betreffs der Pfarrkirche und sonstigen Pfarrgebäude.

 

Die alten Synodalstatuten des Erzbistums Trier für das Herzogtum Luxemburg bestimmten nämlich, falls der Pastor nicht alleiniger Zehntherr, sondern nur Mitzehntherr sei, habe er bloß für die Instandsetzung des Kirchenchores, des Pfarrhauses, der Scheune und Stallungen aufzukommen; ihr Neubau indes sei Sache der Einwohnerschaft. Aber auch zu Reparaturen an diesen 'wie an anderen Bauten' hätten die Pfarrangehörigen immer die erforderlichen Gespann- und Handfronen zu leisten.

Bau und Unterhalt des Kirchenschiffes seien zu Lasten der übrigen Mitzehntherren.

Bau und Reparatur des Glockenturmes, Anlegung und Unterhalt des Friedhofberinges seien zu Lasten der gewöhnlichen Pfarrleute.

 

Wie anderwärts, so suchten auch in Medernach nur allzuoft die Zehntherren sich an ihren pflichtmäßigen Ausgaben vorbeizudrücken. Infolgedessen sah die Bevölkerung sich dazu verurteilt, nicht allein mitunter jahrzehntelang auf eine hochnotwendige Ausbesserung ihres Gebäudes zu harren, sondern gar bis 1805 mit den allmählich kümmerlich gewordenen Raumverhältnissen der uralten 'Kapelle' fürliebzunehmen.

 

Möglicherweise isr die erste, unscheinbare Pfarrkirche von Medernach überhaupt niemals im Lauf des Mittelalters durch eine völlig neue ersetzt worden. Aber selbst auch dann hätte diese kaum eine wesentliche Umänderung des alten Grundrisses und Planes erfahren. Im großen und ganzen mag sie der Savelborner Kapelle oder auch der noch auf dem linken Sauerufer zu Reisdorf ragenden Kapelle ähnlich gewesen sein, die bis 1782 als Pfarrkirche diente - zumal eine Anzahl Gotteshäuser der Ernzgegend in jener Zeit dieselbe schmucklose, schlichte Architektur und ungefähr die nämlichen kargen Größenmaße aufwiesen.

 

Um das Jahr 1600 sah die Pfarrkirche baufällig und verwahrlost aus, blickte somit offenbar auf eine lange Vergangenheit zurück. Trotz Mahnungen nach Visitationen verstummten die Klagen weiterhin keineswegs, so darf man vermuten, daß eine gründliche Abhilfe noch verschoben wurde.

 

Leider brachen dann schon im Jahre 1636 zügellose kaiserliche Kriegerhorden ins Herzogtum Luxemburg herein. Ihren wilden Raubgelüsten und barbarischen Grausamkeiten folgten Hungersnot und Pest auf dem Fuße. Auch Medernach hatt Unsägliches zu leiden, so daß eine Zeitlang die Bekümmernis der wenigen Überlebenden um das eigene verelendete Heim überwog und die pflichtmäßige Sorge für das Gotteshaus in den Hintergrund drängen mußte. Nur langsam erholte sich die Ortschaft von ihren entsetzlichen Wunden aus den Unglücksjahren 1636-1639.

 

Erst unter Pfarrer Martin Reuland (1653-1691) mehren sich wiederum die Anzeichen einer wirtschaftlichen Hebung des Dorfes, die auch dem Gotteshaus zugute kam. Wenigstens wurden kaum noch Klagen laut über eine diesbezügliche Pflichtversäumnis der Pfarrangehörigen. Im Gegenteil, sie selber erbauten sogar um 1680 eine Seitenkapelle des hl. Hubertus.

 

Jedoch scheiterte 1683 ein ernster Anlauf, auch das Schiff einer gehörigen Restauration zu unterziehen. Sie kam trotzdem 1686 zustande.

 

Die auffallend rasche Erledigung der bereits allzulange schleppenden Angelegenheit dürfte besonders auf die mittlerweile in der politischen Lage unseres Landes eingetretene Veränderung zurückzuführen sein.

 

Während der Jahre 1680-1682 war es dem König Ludwig XIV von Frankreich gelungen, das ganze Herzogtum Luxemburg samt der dazu gehörigen Grafschaft Chiny militärisch zu besetzen, mit Ausnahme der Hauptstadt und verschiedener Dörfer der Propstei Luxemburg.

 

Zahlreiche Adelige bewahrten unserm rechtmäßigen Herrscher, dem König Karl II. von Spanien, die Treue und weigerten sich, den Eroberer Ludwig als ihren Fürsten anzuerkennen. Philipp Heinrich Wilhelm Baron von Bongart, Herr zu Moestroff, Erbbannerherr des Herzogtums, Kollator und Mitzehntherr zu Medernach, wurde später all seiner Besitzungen und Rechte in Luxemburg und Chiny zugunsten Ludwigs beraubt.

 

Am 4. Juni 1684 kapitulierte auch die Festung Luxemburg unter dem Prinzen von Chimay, und am 7. Juni hielt der Sieger Maréchal Créqui an der Spitze seiner Truppen seinen feierlichen Einzug in die Stadt.

 

Das Zepter unseres Landes ging nun auf den König Ludwig über. Der aber griff alsogleich fest zu, um mit dem vielfachen spanischen Schlendrian in den Verwaltungen aufzuräumen und auch die kirchlichen Verhältnisse, wo immer nötig, bessern und regeln zu helfen.

 

Im Lichte dieses gewaltigen, eindrucksvollen Umschwungs kam die längst notwendige Reparatur des Kirchenschiffes von Medernach auch wieder zur Sprache. Die neuen Zehntherren, J.M. Graf de Brias, Herr zu Hollenfeltz und der Amtmann Johann Schramm zur Feltz (als Vertreter der Frau Baronin von Dietrichstein und für sich selber) schlugen in Abwesenheit der Herrschaft Moestroff (wegen ihrer sehr kritischen Lage) am 16. Februar 1683 vor, das Dachgespann und die Mauern zu erneuern, die Pfarrangehörigen hätten bloß die ihnen obliegenden 'Fuhren und Oppereien' zu tun. Letzteres schlugen aber die Sendschöffen von Medernach ab, obwohl die alten Synodalverordnungen und neuere Statuten diese Arbeiten vorsahen. Damit war die Sache einstweilen abgetan.

 

Unter der Herrschaft Ludwigs XIV, im Jahre 1685, wurde eine neue Visitation der Medernacher Kirche gemacht und der amtliche Bericht des Dechant Garians von Mersch drohte den Medernacher Pfarrangehörigen Strafe an, wenn die nötigen Arbeiten nicht erfolgen würden. Diese kräftige, entschlossene Sprache bewirkte im Handumdrehen eine gründliche Umwandlung der Stimmung im Dorf. Ohne lange zu zaudern, nahm Schram im Einverständnis mit dem Grafen de Brias die Wiederherstellung des Gotteshauses in Angriff, welches Anfang 1687 fertiggestellt wurde.

 

Hiernach scheinen die weltlichen Zehntherren beinahe ein Jahrhundert lang keine irgend nahmhafte Ausgabe mehr für das Gebäude gemacht zu haben, obwohl das maria-theresianische Kataster von 1766 die Verschiedenen Verpflichtungen gegen das Gotteshaus von neuem bestätigte und sogar die der Zehntherren in ihrem durchschnittlichen jährlichen Geldwert ausdrückte (Das waren : Anton Graf de Brias von Hollenfeltz, die Freifrau von Feltz als Herrin von Moestroff, und der Herr Pastor von Medernach).

 

Das Gebäude muss 1772 wieder sehr vernachlässigt ausgesehen haben, da der Trier Weihbischof von Hontheim befahl, ohne Ausfschub eine gründliche Restauration vorzunehmen.

 

Erst 1778 begann man seiner Aufforderung Folge zu geben. Am 18. Oktober stellte eine Kommission von sachverständigen bei einer Besichtigung fest, das Dachwerk müsse vollständig erneuert und dem weiteren Umsichgreifen der zahlreichen Schäden an Mauern und Gewölben durch schleunige Ausbesserung gewehrt werden.

 

Die diesmal notwendigen Reparaturen dürften eine bedeutende Summe erheischt haben, wandten sich doch die Gemeinde und Pfarrei am 17. Februar 1779 in einem Gesuch an den Obergerichtshof zu Luxemburg, damit auch die Abtei St. Maximin und das adelige Nonnenstift Mariental wegen ihres Anteils am Zehnten zu Medernach angehalten würden, zu den Kosten beizusteuern.

 

Gegen dieses Ansinnen setzten sich beide Konvente fest und entschieden zur Wehr. Gemeinsam reichten sie eine umfangreiche Verteidigungsschrift beim Provinzialrat ein. Sie pochten darin auf den - wie sie behaupteten - in dieser Streitfrage wesentlichen, ja ausschlaggebenden Unterschied zwischen dem 'großen oder Hofzehnten' und dem 'Sehlzehnten' (decima salica). Von den ersteren hätten sie nie etwas erhalten, sondern immer nur Anteil an dem letzteren gehabt.

 

Die salischen Flurstriche in Medernach lägen ausnahmslos zwischen Forsten und dem Wald entlang, sei es oben auf der Berghöhe, sei es unten im Abhang. Der Sehlzehnte sei kein eigentlicher Zehent, vielmehr gleichbedeutend wie Pachtzins (cens) und Grund- oder Landrecht (terrage). Er werde von den auf Wälder oder (Loh-)Hecken stoßenden Äckern erhoben, kurzum von jenem Gelände, das vor alters mit Büschen und Hecken bedeckt gewesen, im Lauf der Zeit aber von den herrschaftlichen Grundbesitzern gegen eine gewisse jährliche Zinsabgabe den Pächtern zur Urbarmachung und Bebauung überlassen worden sei.

 

Durch Erteilung dieser Erlaubnis hätten die Grundherren sich also des persönlichen Nießbrauchs ihres Eigentums zugunsten der Bauern entäußert und als Entgelt dafür einen kleinen Pachtzins, die 10. Garbe, von ihnen gefordert, keinswegs jedoch die Verpflichtung übernommen, die geringfügige Rente auch noch für die Bedürfnisse der Pfarrkirche aufzuwenden.

 

Um darzutun, daß die betreffenden Einkünfte als Sehlzehent zu bewerten seien, beriefen sich St. Maximin und Mariental auf 6 Urkunden (3 Marientaler und 3 Medernacher), worunter auch die Abmachung von 1276 zwischen Theoderich von Kerpen, Herr von Moestroff und Yolanda, Priorin von Mariental (siehe oben).

 

Aus dem gesamten gegen die Urheber des Prozesses aufgeführten Beweismaterial ergab sich mithin, daß sowohl Kloster- als Gemeindearchiv, wenigstens dem Buchstaben nach, triftige Gründe zur Rechtfertigung der ablehnenden Haltung St. Maximins und Marientals boten. Beide folgerten denn auch in ihrem Memorandum : 'Nur die Zehntherren des großen oder Hofzehnten als solche haben immer für Bau und Unterhalt der Kirche zu sorgen gehabt. Der Sehlzehnte zog niemals eine deratige Verpflichtung nach sich'.

 

Dieser Auffassung schloß sich der Obergerichtshof zu Luxemburg an und wies durch Entscheid vom 4. Januar 1780 die Medernacher Kläger kostenfällig ab.

 

Inwiefern daraufhin die Zehntherren, nämlich einerseits die Gebrüder Louis-Jean-François und Guillaume-Antoine-François Barone von Feltz und anderseits Jean-Frédéric-Joseph Graf de Brias von Hollenfeltz sich noch um die Wiederinstandsetzung des Medernacher Gotteshaus kümmerten, bleibt eine Frage. Eine gründliche Arbeit ist wohl kaum geleistet worden.

 

Und da schon 1789 im benachbarten Frankreich die Revolution ausbrach und auch in unserem Lande ernste Befürchtungen für den Fortbestand der feudalen Einrichtungen erregte, mag der Adel wenig Lust mehr verspürt haben, Geld für Kirchenbauten zu verausgaben.

 

Alles in allem genommen kann man sagen, die frühmittelalterliche Kirche von Medernach mußte mehr oder minder in ihrer uranfänglichen bescheidenen Gestalt ihr armes Dasein weiterfristen, solange die Bräuche und Gesetze des vielfach im Eigennutz verknöcherten Feudalwesens einem passenderen Neubau hinderlich im Wege standen.

 

Nach M. Kass in 'Ons Hémecht', Organ des Vereins für Luxemburger Geschichte, Literatur und Kunst, 1937, 43. Jahrgang Heft 4 Seite 256 bis 276

 

Die aktuelle Kirche von Medernach

 

Mitten in Medernach, dessen Häuserzeilen fast kreuzförmig nach verschiedenen Richtungen ausstrahlen, erhebt sich auf mäßiger Anhöhe der einfach gehaltene Bau der Pfarrkirche und beherrscht mit seinem altersgrauen, in einen schlanken Helm gespitzten Turm die weithin verstreute Gemeinde.

 

Über dem Portal steht ein Distichon, ein Chronogramm. Aus ihm ergibt sich als Datum der Erbauung die Jahreszahl 1805. Es lautet :

ChrIste bone, a MoLItor pastore et pLebe paroeCa terrena est seDes Ista parata tIbI

Guter Christus, von Pastor Molitor und Pfarrgemeinde ist dieser irdische Wohnsitz Dir bereitet worden.

 

Pfarrer F.K.C.W. Molitor war 1768 geboren, wurde 1791 zum Priester geweiht und bald darauf zum Pfarrer in Wallendorf ernannt. Weil er in der Französischen Revolution den Konstitutionseid verweigerte, mußte er flüchten und sich versteckt halten. Nach Abschluß des Konkordates (1801) zwischen Napoleon und Pius VII wurde er 1804 zum Pfarrer von Medernach, 1811 zum Dechanten von Vianden und, infolge von Mißhelligkeiten mit dem dortigen Friedensrichter, 1815 zum Dechanten von Betzdorf befördert. Wegen Altersschwäche ließ er sich 1843 in den Ruhestand versetzen und zog sich nach Echternach zurück, wo er am 22. August 1846 starb.

 

Die Pfarrkirche von Medernach, sein bleibendes Denkmal, wurde schon zwischen 1844 und 1849, unter Pfarrer Philipp Michelau, um das heutige Chor, d.h. um je zwei Fenster auf den beiden Seiten verlängert. Dadurch gelangten die Kunstschätze, die sie beherbergt, zu weit größerer Geltung. Zugleich mußte selbstverständlich auch der alte Glockenturm weichen und war der jetzige errichtet.

 

Das doppelflügelige Portal, der Prediktstuhl, die Stallen (Chorstühle) und der Hauptaltar stammen aus der ehemaligen Franziskanerkirche von Diekirch. Nach einer gut verbürgten Ortüberlieferung zahlte die Gemeinde Medernach dafür eine Globalsumme von 1100 Franken.

 

Das Hauptaltar wurde zwischen 1709 und 1712 durch einen Novizen aus Bayern Paul Courtz im Dienst des Diekircher Konventes geschnitzt. Die Gräfin von Elter gab die Mittel um die Kanzel zu machen.

Im Jahre 1796 hob die Französiche Republik durch Gesetz die meisten religiösen Orden auf und zog deren Besitz ein. Das Diekircher Kloster wurde 1797 öffentlich in Luxemburg als Nationalgut versteigert. Über einen Domänenempfanger und dessen Schwiegersohn gelangte der Hochaltar und die Kanzel 1803 nach Medernach.

Das bisherige Hauptaltar von Medernach gelangte indessen nach Michelau in 1806, infolge dessen Erhebung zur Pfarrkirche.

 

Über dem Portal befindet sich in einer von einer barocken Schneckenlinie eingefaßten Mauernische eine sitzende Figur, ein gotisches Madonnenbild aus Sandstein. Unmittelbar über diesem Muttergottesbild ist ein fein gemeißeltes altes Steinrelief in die Fassade eingefügt. Vermutlich ein kostbares Überbleibsel aus der ehemaligen Kirche, die sich hier auf den Ruinen einer römischen Villa erhob und dann 1805 durch den jetzigen Hochbau auf Grundpfählen ersetzt wurde, offenbar um für den kurz zuvor erworbenen Hauptaltar den nötigen Raum zu schaffen. Es hat als Gegenstand die bekannte Legende von der Bekehrung des Herzogssohnes und Pfalzgrafen Hubertus.

 

Das Barockportal selbst ist mit Eichenlaubzweigen, Eicheln, Sonnenblumen, Eichenlaubgirlande und zum weiten Rund geschlungenen Pflanzenranken überwoben.

 

Das Barockaltar mit Rokokozutaten ist imposant und monumental und der Aufbau von insgesamt etwa 11 Meter Höhe bedeckt beinahe die ganze Rückwand des weiten Chores. Er verkörpert die Idee der Erlösung der Menschen durch Christus. Zuerst erhebt sich der Altartisch mit dem Tabernakel; darüber das vier Meter hohe Altarbild mit der heiligen Weihnacht, und zuoberst der heilige Ordensstifter Franziskus. Auf der Türfläche des Speisekelchtabernakels steht ein realistisches Bild der Ermordung Abels durch seinen Bruder Kain. Der Drehtabernakel hat auf den beiden äußeren Seitenfelder Reliefs des Opfers Noes beim Austritt der Arche und das Opfer Abrahams.

 

Von den drei Glocken in Medernach stammt die kleinste aus der alten Pfarrkirche. Sie trägt die Inschrift : Sancti Petre et Pauli, Patroni in Medernach, Orate pro Nobis 1769 und als Bildschmuck ein Kreuz zwischen den Darstellungen des hl. Petrus und des hl. Paulus. Oben, um ihre Krone herum, ist sechsmal das gleiche Wappen, ein nach unten schmäler werdenden Pfahl. Einer Überlieferung gemäß wurde die Glocke während der Französischen Revolution in dem Düngerhaufen im Hof des Hauses Lies-Freimann (genannt Haus Schmitz) versteckt, um sie der Raubgier der Republikaner zu entziehen.

 

Über die Herkunft der mittleren Glocke liegt ein Schleier. Sie hat die Jahreszahl 1662, jedoch keinen Bildschmuck, wurde in Amsterdam für eine kalvinistische Kirche gegossen, später, warscheinlich während der Sansculottenherrschaft in Holland (seit 1795) südwärts transportiert und dann schließlich nach Medernach gelangt. Einschrift : BENEDICITE ANGELI DOMINI DOMINO; BENEDICTE COELI DOMINO (Preiset, Ihr Engel des Herrn, den Herrn ! Preiset, Ihr Himmel, den Herrn !)

 

Die Inschrift auf der größten der drei Medernacher Glocken lautet : * ANNO DOMINI 1842 FUSA PRO PAROCHIA DE MEDERNACH AD HONOREM SS. PATRONORUM PETRI ET PAULI * SUB PAROCHO PHILIPPO MICHELAU ET CONSULE PETRO INDORFF * VIVOS VOCO * MORTUOS PLANGO * FULGURA FRANGO * (Im Jahre des Herrn 1842 gegossen für die Pfarrei von Medernach zu Ehren der heiligen Patrone Petrus und Paulus * unter Pfarrer Philipp Michelau und Bürgermeister Peter Indorff * Die Lebenden rufe ich * die Toten beklage ich * die Blitze bezwinge ich *)

Als Bildschmuck dienen ein Kreuz mit Kruzifixus und eine Bischofsgestalt, wohl die des hl. Hubertus.